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Internationaler Tag gegen Menschenhandel 30.7. - Pressemitteilung des KOK

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen Menschenhandel, wollen wir auf die Verschlechterung der Situation für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen aufmerksam machen, die im Rahmen des neuen Gemeinsamen Europäiaschen Asylsystems (GEAS) droht. Hierzu verweisen wir auf die folgende Pressemitteilung des KOK e.V. im Rahmen des Internationalen Tages gegen Menschenhandel:


Internationaler Tag gegen Menschenhandel: KOK warnt vor Schutzlücken durch europäische Flüchtlingspolitik


Um eine weitere Verschlechterung der Situation von Betroffenen von Menschenhandel auf der Flucht zu verhindern, müssen First Responder besser geschult werden.


Berlin, 28.07.2025: Anlässlich des Internationalen Tags gegen Menschenhandel am 30. Juli warnt der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. vor den drastischen Auswirkungen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf besonders schutzbedürftige Menschen. Die aktuell geplante Umsetzung der im Juni 2024 beschlossenen Reform in nationales Recht droht, Schutzstandards massiv zu verschlechtern.


„Deutschland muss seinen völkerrechtlichen Schutzverpflichtungen gegenüber Betroffenen von Menschenhandel nachkommen. Mit den geplanten Regelungen zur Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird das kaum einzulösen sein.“, sagt Sophia Wirsching, Geschäftsführerin des KOK.


Für Betroffene von Menschenhandel wird es unter den neuen Regelungen noch schwieriger, mangels eines systematischen Identifizierungsmechanismus überhaupt erkannt zu werden. Die Chancen, an spezialisierte Beratungsstellen vermittelt zu werden, sinken. Asylverfahren an den Grenzen laufen oft sehr schnell ab. Darüber hinaus sind Mitarbeiter*innen von Polizei, Grenzschutz oder Zoll – sogenannte First Responder – nicht immer ausreichend geschult, um Betroffene zu erkennen.


Zentrale Rolle von First Respondern bei Identifizierung

Dr. Adina Schwartz, Vorstandsfrau des KOK, betont: „Gerade angesichts immer schnellerer Verfahren muss sichergestellt sein, dass alle Stellen, die mit potenziell Betroffenen in Kontakt kommen, sensibilisiert und handlungsfähig sind. Dafür braucht es verbindliche Schulungen für First Responder, klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Finanzierung der Fachberatungsstellen, die den Prozess fachlich begleiten und unterstützen.“


Nur so lassen sich Schutzlücken schließen und Betroffene von Menschenhandel erhalten die Unterstützung, die ihnen zusteht.



Über den KOK

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. ist ein Zusammenschluss von 43 spezialisierten Fachberatungsstellen und Organisationen, die sich für Betroffene von Menschenhandel und für von Gewalt betroffene Migrantinnen* einsetzen. bekom thüringen ist Mitglied im KOK e.V.

Gerne werden Interviews für interessierte Medienvertreter*innen über den KOK vermittelt. Hierzu wenden Sie sich bitte an info@kok-buero.de

Weitere Infos zum KOK e.V. finden Sie unter www.kok-gegen-menschenhandel.de

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