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Fach-informationen zu Menschen-
handel

Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Fachinformationen zu Menschenhandel.


Menschenhandel ist eine schwere Verletzung von Menschenrechten, bei der eine Person auf extreme Weise ausgebeutet wird. Von den Vereinten Nationen wird der Begriff im „Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels zum Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität“ von 2000 (kurz: „Palermo-Protokoll“) definiert. Artikel 3(a) des Palermo-Protokolls beschreibt Menschenhandel als:


„Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen.“
 

Wird eines oder mehrere der genannten Zwangsmittel angewandt, so ist eine vorherige Einwilligung der betroffenen Person unerheblich.[1] Außerdem fallen die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme eines Kindes zum Zweck der Ausbeutung grundsätzlich unter den Begriff Menschenhandel, selbst wenn keines der genannten Zwangsmittel angewandt wurde.[2] Auch Deutschland hat das Palermo-Protokoll unterzeichnet.

 

Auf Ebene des Europarates und der Europäischen Union gibt es weitere Übereinkommen und Richtlinien zur Bekämpfung des Menschenhandels, die auf den Bestimmungen des Palermo-Protokolls aufbauen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in deutsches Recht wurden die Straftatbestände zu Menschenhandel im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) reformiert.


Das StGB regelt die Straftatbestände des Menschenhandels und der Ausbeutung im 18. Abschnitt, Straftaten gegen die Freiheit. Dabei wird zwischen folgenden Straftatbeständen unterschieden:
§232 StGB: Menschenhandel
§232a StGB: Zwangsprostitution
§232b StGB: Zwangsarbeit
§233 StGB: Ausbeutung der Arbeitskraft
§233a StGB: Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung

§232 StGB: legt folgende Zwecke der Ausbeutung als Menschenhandel fest:
zur sexuellen Ausbeutung
zur Arbeitsausbeutung
zur Ausbeutung der Bettelei
zur Ausbeutung strafbarer Handlungen
zum Zweck der Organentnahme.

Entgegen häufiger Annahme setzt der Straftatbestand Menschenhandel keine staatenübergreifende Grenzüberquerung voraus. Menschenhandel ist klar vom Straftatbestand der Schleusung zu trennen.[3]


Wer ist von Menschenhandel betroffen?

Betroffene von Menschenhandel können Personen jeglichen Geschlechts und Alters sowie jeglicher Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus sein. Somit können sowohl deutsche Menschen, als auch Bürger*innen aus anderen EU-Ländern oder Drittstaaten von Menschenhandel betroffen sein. Überproportional häufig werden Fälle im Bereich der sexuellen Ausbeutung (z.B. Prostitution) sowie der Arbeitsausbeutung (z.B. Gastronomie, Baugewerbe, Haushaltshilfe, Landwirtschaft) bekannt.


Auch wenn Menschenhandel nicht zwingend grenzüberschreitend stattfinden muss, ist das Thema Menschenhandel auch immer wieder in Fluchtkontexten vorzufinden. Manchmal fliehen Menschen aufgrund von Ausbeutungserfahrungen, andere geraten während der Flucht in eine Ausbeutungssituation. Genau so vielfältig wie die Betroffenen, sind auch die Ursachen für Menschenhandel.

Da Menschenhandel jede Person einer Gesellschaft betreffen kann, ist es besonders wichtig, dass es ein flächendeckendes Beratungsangebot für alle Betroffene gibt. Durch bekom thüringen wird dieses Beratungsangebot in Thüringen sichergestellt.

 

Wie kann man Betroffene von Menschenhandel erkennen?

Da die Ursachen für und die Wege in eine Ausbeutungssituation sowie die betroffenen Personen selbst sehr vielfältig sind, lassen sich keine allgemeingültigen Grundsätze zur Identifizierung von Betroffenen festlegen. Dennoch haben spezialisierte Organisationen und Fachberatungsstellen Indikatorenlisten mit häufigen Merkmalen zusammengestellt, die die Identifizierung von Betroffenen erleichtern sollen.

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) nennt beispielsweise folgende Indikatoren:


„Die Ausweisdokumente der Person sind in den Händen Dritter.
Die Person wurde über die Arbeitsbedingungen in Deutschland getäuscht.
Der Person war vorher nicht bekannt, dass sie in [einem bestimmten Bereich] arbeiten soll oder zu welchen Bedingungen.
Die Person kann nicht über ihre Einkünfte verfügen oder hat keinen direkten Zugang zum Verdienst (wird an Dritte ausgezahlt).
Die Person begegnet staatlichen Behörden mit sehr großem Misstrauen/hat große Angst.
Die Person steht unter ständiger Beobachtung oder erhält Drohanrufe.
Die Person ist in großer Sorge um ihre Kinder.“ [4] 

Wichtig ist hierbei, sich stets der Vielfältigkeit der Betroffenen und deren Situationen bewusst zu sein und die Listen nicht als abschließende Aufzählungen zu betrachten. Eine Person kann von Menschenhandel betroffen sein, ohne auch nur eines der Merkmale auf einer Indikatorenliste zu erfüllen.


Besteht der Verdacht, dass eine Person von Menschenhandel betroffen sein könnte, sollte diese auf die Möglichkeit einer anonymen und kostenlosen Beratung bei einer spezialisierten Fachberatungsstelle hingewiesen werden. Eine bundesweite Liste mit Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel ist auf der Website des KOK zu finden. Besonders wichtig ist ein sensibler Umgang mit vermeintlich betroffenen Personen. Hierzu gehört vor allem, dass bei Verdacht auf Menschenhandel stets mit dem Einverständnis der betroffenen Person gehandelt wird.


[1] Art. 3 (b) Palermo Protokoll
[2] Art. 3 (c) Palermo Protokoll
[3] https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/presse/faq
[4] https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/fileadmin/user_upload/medien/Publikationen_KOK/KOK_FactSheet_Menschenhandel.pdf 

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