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Autorenbildbekom thüringen

Pressemitteilung des KOK e.V. zum Internationalen Tag gegen Menschenhandel

Koalitionsvertrag einlösen – Rechte von Betroffenen von Menschenhandel stärken!


Betroffene von Menschenhandel haben das Recht auf Schutz und Unterstützung. Dies hängt

aber von ihrem Aufenthaltstitel ab. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag

verpflichtet, einen neuen Aufenthaltstitel für Betroffene zu schaffen.


Berlin, 26. Juli 2023 – Anlässlich des Internationalen Tages gegen Menschenhandel am 30. Juli fordertder KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. die Bundesregierung auf, ihr Versprechen auf einen neuen Aufenthaltstitel für Betroffene von Menschenhandel einzulösen. DerAuftrag imKoalitionsvertragist deutlich: „Auch Opfer von Menschenhandel sollen ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft erhalten.“


Große Hürden beim Zugang zu Aufenthalt und Alimentierung

Grundsätzlich besteht für ausländische Betroffene von Menschenhandel die Möglichkeit zum Erhalt

einesAufenthaltstitels(§25Abs.4aund4bAufenthG),wennsieimStrafverfahrenals Opferzeug*innen gegen Täter*innen aussagen. Das setzt jedoch voraus, dass ein Strafverfahren überhaupt stattfindet und nicht, wie so oft in diesem Bereich, eingestellt wird. „Nach einer Ausbeutungssituation sind Betroffene von Menschenhandel oft körperlich und psychisch hoch belastet. In dieser Situation stellt eine Aussage im Strafverfahren eine große Hürde dar, auch wenn sie grundsätzlich bereit sind, als Zeug*innen zur Verfügung zu stehen“, schildert Andrea Hitzke, KOK- VorstandundLeiterinderFachberatungsstelleDortmunderMitternachtsmissione.V. Betroffene von Menschenhandel brauchen Zeit zur Stabilisierung, für Beratung, Zugang zu sicherer Unterkunft, zu medizinischer und psychotherapeutischer Versorgung. Nur dann können sie auch Strafverfahren unterstützen.


Aufenthalt unabhängig von Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden garantieren

Alle Betroffenen von Menschenhandel erreichen, niemanden zurücklassen!ist das Thema des diesjährigen Internationalen Tages gegen Menschenhandel. „Dies kann nur gelingen, wenn auch Betroffeneohnedeutsche Staatsbürgerschaft Zugang zu Schutz und Opferrechten haben. Ein humanitärer Aufenthaltstitel ist dafür die Grundvoraussetzung“, erklärt Sophia Wirsching, Geschäftsführerin des KOK. Sie fordert deshalb: „Die Bundesregierung muss ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zügig einlösen.“


Der KOKe.V. hat Empfehlungen zur Neuregelung des Aufenthaltsrechts für Betroffene von Menschenhandel unabhängig vom Strafverfahren entwickelt. ( https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/fileadmin/user_upload/medien/stellungnahmen/KOK-Empfehlung_Neuregelung_AufenthR_2023_03.pdf )

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