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30.07. Internationaler Tag gegen Menschenhandel

2014 haben die Vereinten Nationen den „Internationalen Tag gegen Menschenhandel“ ins Leben gerufen. Jedes Jahr am 30. Juli soll an die Betroffenen dieses schweren Menschenrechtsvergehens weltweit erinnert werden. Sowohl der Unterstützung von Betroffenen als auch der Verfolgung von Täter*innen haben sich die Mitgliedsstaaten Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Unterzeichnung der Resolution (A/RES/68/192) von 2014 verpflichtet. Nicht nur die Vereinten Nationen, sondern auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verständigten sich 2011 in der „Richtlinie gegen Menschenhandel“ (2011/36/EU) auf die Bekämpfung des Menschenhandels und den Schutz der Betroffenen.

Mit den aktuellen Reformplänen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird der Schutz und die Unterstützung von Betroffenen erschwert werden. Die besondere Vulnerabilität von Personen, wie Frauen und Kinder, auf ihrer Fluchtroute von Menschenhandel betroffen zu sein wird nicht berücksichtigt werden. Durch verkürzte Asylverfahren an den EU-Außengrenzen und die Ausdehnung der „sicheren“ Drittstaatenregelung wird die Identifizierung dieser Schutzsuchender sowie anderer besonders schutzbedürftiger Personen drastisch erschwert werden!

Die deutsche Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, sich aktiv gegen Menschenhandel und für die Betroffenen einzusetzen. Mit der Errichtung einer „Berichterstattungsstelle Menschenhandel“ durch das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sie eines ihrer Vorhaben 2022 umgesetzt. Ein aussageunabhängiges Aufenthaltsrecht für die Gruppe Betroffener von Menschenhandel mit ungesichertem Aufenthalt in der BRD, wie es ebenfalls im Koalitionsvertrag formuliert ist, steht leider noch aus. Wie sich der Schutz und die Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel im Kontext von Flucht und Asyl in Deutschland angesichts der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems perspektivisch gestalten wird, bleibt zu befürchten.

Betroffene von Menschenhandel haben, unabhängig des Ortes oder Form der Ausbeutung ein Recht auf Unterstützung und Schutz. Seit 2021 unterstützt bekom thüringen, als einzige Fachberatungsstelle zu Menschenhandel, Betroffene in Thüringen. Die Kolleg*innen der Fachberatungsstelle begleiten in ihrer Arbeit Personen mit sehr unterschiedlichen Erfahrungen. Was die betroffenen Personen jedoch gemein haben, ist dass sie unter massiver Missachtung ihrer Selbstbestimmung und ihrer Rechte ausgebeutet wurden.


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