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Verwendung von Aliasnamen

Informationsblatt über die Verwendung von Aliasnamen bei bekom thüringen

Veröffentlicht am 25.02.2026

1. Gegenstand des Informationsblatts

Dieses Schreiben informiert über die Verwendung von Aliasnamen durch Mitarbeitende bei bekom thüringen – Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel im Rahmen der Beratungsarbeit sowie der Zusammenarbeit mit Behörden, Justiz, Polizei, Bundesamt für Migration, Rechtsanwält*innen und weiteren Netzwerkpartner*innen.

 

2. Verwendung von Aliasnamen durch Mitarbeitende

Die Verwendung von Aliasnamen stellt eine arbeits- und sicherheitsbezogene Schutzmaßnahme dar und dient insbesondere:

  • dem Schutz der Mitarbeitenden bei akuten oder potenziellen Bedrohungslagen,

  • der Prävention von Einschüchterung, Nachstellung oder Gewalt,

  • dem Schutz vor Rückverfolgbarkeit im Kontext von Menschenhandel und organisierten Täter*innenstrukturen,

  • der Aufrechterhaltung einer sicheren und kontinuierlichen Beratungsarbeit.

 

3. Rechtliche Einordnung

Die Verwendung von Aliasnamen durch Mitarbeitende ist rechtlich zulässig und fachlich anerkannt.

Sie stützt sich insbesondere auf folgende Grundlagen:

  • Arbeitsschutzrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers,

  • Verpflichtung zur Gefahrenprävention sowie zum Schutz der Beschäftigten vor physischen und psychischen Gefährdungen,

  • Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG)

    • Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO),

    • Schutz personenbezogener Daten der Mitarbeitenden,

    • Pseudonymisierung als geeignete technische und organisatorische Maßnahme,

  • Gefahrenabwehr und Opferschutz.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung der Klarnamen von Mitarbeitenden gegenüber Dritten besteht nicht.

5. Verantwortlichkeit und Transparenz

Die Verwendung von Aliasnamen begründet keine Anonymität der Institution oder des Trägers.

  • Die Identität der Mitarbeitenden ist dem Träger bekannt und intern dokumentiert.

  • Die dienstliche Erreichbarkeit und Verantwortlichkeit von bekom thüringen sind jederzeit gewährleistet.

  • Rechtliche, organisatorische und fachliche Zuständigkeiten bleiben uneingeschränkt bestehen.

 

6. Nutzung von Dienstausweisen

Der Träger refugio thüringen e.V. stellt den Mitarbeitenden von bekom thüringen, im Wissen um ihre Identität, eine auf ihren Aliasnamen lautenden Dienstausweise aus. Diese dienen insbesondre im Kontakt mit Behörden in Kombination mit diesem Schreiben dem Ausweisen der Mitarbeitenden.

 

7. Zusammenarbeit mit Behörden und Netzwerkpartnern

bekom thüringen ist an einer kooperativen, transparenten und rechtssicheren Zusammenarbeit interessiert. Die Verwendung von Aliasnamen durch Mitarbeitende stellt keine Einschränkung der Kooperationsbereitschaft dar, sondern ist eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne der Gefahrenprävention und des Arbeitsschutzes.

Einzelfallbezogene Abstimmungen sind jederzeit möglich.

 

8. Weitergehende Auskünfte

Für Rückfragen zur rechtlichen Einordnung, zur internen Organisation oder zu Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen steht die Geschäftsführung der Trägerorganisation von bekom thüringen, refugio thüringen e.V., für weitergehende Informationen zur Verfügung.

 

refugio thüringen e.V.

Postfach 100136 07701 Jena

E-Mail: koordination@refugio-thueringen.de

bekom thüringen –
Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel

Anschrift: Postfach 100136, 07701 Jena
Mail: bekom@refugio-thueringen.de
Telefon: +49 1575 0452769
+49 1573 9053791
+49 163 2301360

 

Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 10 bis 14 Uhr

Impressum

Datenschutz

Spendenadresse:
refugio thueringen e. V.
Betreff: bekom thüringen – Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE87 3702 0500 0001 3133 04 
BIC: BFSWDE33XXX


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